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Wenn das Gesetz z.B. in § 169 Abs. 4 S. 2 ZPO von einer qualifizierten elektronischen Signatur spricht, dann muss diese der eIdas-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) Annex I entsprechen.
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