Im Völkerrecht gibt das Verhandlungsprotokoll den Verlauf der
diplomatischen Verhandlungen, das Beschlussprotokoll die Beschlüsse und das
Schlussprotokoll das Ergebnis der Konferenz wieder. Mit Unterzeichnung durch
die Verhandlungsteilnehmer wird verifiziert (d.h. als richtig anerkannt).
Ausserdem bezeichnet man im Völkerrecht die Gesamtheit aller Regeln des
diplomatischen Zeremoniells als Protokoll.
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