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Protektorat
(recht.voelker)
    

Mit Protektorat wird ein Verhältnis zwischen zwei Staaten bezeichnet, in welchem der stärkere dem schwächeren Schutz gewährt.

Dabei kann der schwächere Staat seine Stellung als Völkerrechtssubjekt verlieren.

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Auf diesen Artikel verweisen: Panthersprung nach Agadir * Marokkokrise