logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Proporzsystem
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von Proporz spricht man, wenn bestimmte Ämter entsprechend dem Kräfteverhältnis zwischen den Parteien besetzt werden. Das Proporzsystem ist nur bei politischen Ämtern zulässig. Bei Beamten verstößt es gegen Art. 33 Abs. 2 GG.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise