Mit Promotion wird die Verleihung des Doktortitels bezeichnet. Die
Voraussetzungen für die Promotion werden von den Hochschulen selbst
festgelegt.
In der Regel ist die Anfertigung einer sog. Doktorarbeit
(Inaugural-Dissertation) notwendig. Daneben
gibt es allerdings auch noch die Ehrendoktorwürde (Dr. h.c.),
die auch für andere anerkennungswürdige Leistungen verliehen werden
kann.
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