logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Prokonsul
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Prokonsul wurde im römischen Reich ein Bürger bezeichnet, der als Statthalter oder Heerführer die Befugnisse eines Konsuls hatte ohne selbst noch Konsul zu sein.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Provinz