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Prohibitivzölle
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

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          1. Folgen

Prohibitivzölle nennt man Einfuhrzölle, die inländische Erzeuger vor der Konkurrenz mit ausländischen Erzeugern schützen sollen. Finanzzölle werden als Prohibitivzölle bezeichnet, wenn sie zur Drosselung des Imports führen.

Beispiel: Land V will zum Schutz der einheimischen Industrie den Absatz von Stahl aus dem Ausland einschränken. Daher erhebt es auf Stahl aus dem Ausland einen Prohibitivzoll in Höhe von 25 % des Einkaufspreises.

1. Folgen

Einfuhrzölle verschaffen den geschützten Unternehmen im Inland vorrübergehend einen Wettbewerbsvorteil. Kurzfristig führt der Wegfall von Konkurrenz zu einer Erhöhung der Preise im Inland und damit zu sinkender Nachfrage. Mittel- bis langfristig überwiegen weitere negativen Folgen, da die fehlende (internationale) Konkurrenz einen Anreiz für Optimierungen und Weiterentwicklungen entfallen läßt.

Beispiel: Die Zölle führen dazu, dass die Stahlunternehmen des Landes V, das auf Stahl einen Einfuhrzoll von 25 % verhängt hat, vor ausländischer Konkurrenz geschützt sind. Sie nutzen sofort den Vorteil und erhöhen zunächst ihre Preise um 15 %. Damit kommt es in der stahlverarbeitenden Industrie in V zu höheren Preisen für Endprodukte wie z.B. Kühlschränke oder Baumaschinen.

Nachdem es im Exportland E zu massiven Umsatzeinbrüchen gekommen ist, suchen die Unternehmen dort Möglichkeiten zur Effizenzsteigerung und Innovation, was Ihnen innerhalb von 10 Jahren gelingt. Dadurch können die Unternehmen bessere Produkte günstiger herstellen. Anders als die Unternehmen im Land V, dessen Industrie die entstehenden Gewinne ausgeschüttet und nicht in die Entwicklung investiert hat.

Weiterhin können Prohibitivzöllezu einem Handelskrieg führen. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Protektionismus * Finanzzölle * Zoll * Handelskrieg