Mit Processcard wird die Datei bezeichnet die von dem Intermediär-Server der Justiz bei einem Eingang einer beA-Nachricht bestätigt wird und aus der sich der erfolgreiche Versand der Nachricht ergibt.
Wird eine bea an eine anderes bea-Postfach versandt wird keine Processcard generiert, die Versandbestätigung wird beA-intern erzeugt.
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