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Privatgutachten
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Privatgutachten wird ein Gutachten bezeichnet, das nicht vom Gericht, sondern von einer Partei in Auftrag gegeben wurde. Im Gegensatz zum Sachverständigengutachten, ist das Privatgutachten wie Parteivorbringen zu behandeln. Die Gegenpartei kann es unstreitig stellen.

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