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Primärschuldverhältnis/Sekundärschuldverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Primärschuldverhältnis wird das Schuldverhältnis bezeichnet, dass auf die zwischen den Parteien vereinbarte Leistung gerichtet ist.

Mit Sekundärschuldverhältnis wird das Schuldverhältnis bezeichnet, dass nach Scheitern des Primärschuldverhältnisses entsteht und auf Schadensersatz gerichtet ist.

Beispiel: A verkauft dem B einen Gebrauchtwagen. Zwischen beiden besteht ein Kaufvertrag (= Primärschuldverhältnis). Kurz vor Übergabe vergisst der A eine brennende Zigarette in seiner Garage und es kommt zu einem Brand bei dem der Wagen zerstört wird. Damit ist das Primärschuldverhältnis wegen Unmöglichkeit der Leistung gescheitert. Der B hat jetzt aber wegen der schuldhaften Herbeiführung der Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche gegenüber dem A (= Sekundärschuldverhältnis).

Für weiteres siehe unter Primäranspruch/Sekundäranspruch.

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