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Mit Prepaid bezeichnet man ein Abrechnungsmodell, bei dem der Kunde für eine Leistung im voraus einen bestimmten Betrag an den Leistungsanbieter zahlt, der ihm gutgeschrieben und dann sukzessive durch Inanspruchnahme der Leistung verbraucht wird.
Beispiel: Prepaid-Handys.
Die Rechtsprechung hat AGB-Klauseln für nichtig erklärt, in denen ein Mobilfunkanbieter vereinbarte, dass ein ungenutztes Prepaid-Guthaben verfällt, wenn seit seiner Übertragung mehr als 365 Tage vergangen sind (OLG München v. 22.6.2006 MMR 2006 [O2], 410; LG Düsseldorf v. 23. 8.2006, Az. 12 O 458/05 [Vodafone]).
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