logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Preisindex
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Preisindex wird ein Instrument zur Erfassung der Inflation bezeichnet. Der Preisindex gibt an, um wieviel Prozent die Kosten für einen ausgwählten Warenkorb seit dem Basisjahr (für das der Index auf 1 bzw. 100 % gesetzt wird) gestiegen sind.

Beispiel: Für das Basisjahr werden die Kosten für 1 kg Kartoffeln, 5 Packungen Milch, ein Päckchen Zucker, Butter etc. ermittelt mit 57,- Euro. Diese 57,- Euro werden als Basis festgesetzt. Im Jahr später wird der Gesamtpreis für die gleichen Produkte ermittelt, dieser liegt jetzt bei 60,- Euro. Damit sind die Kosten im 5,26 % gestiegen. Der Index liegt damit bei 1,0526. Im Folgejahr sind die Kosten für den Warenkorb auf 62,- Euro gestiegen. Dass sind 8,77 % mehr als im Basisjahr der Index liegt damit bei 1,0877.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise