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Preisbindungen sind vertikale Vereinbarungen, d.h. Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener
Wirtschaftsstufen (wie z.B: Urproduktion, Industrie, Handel), die den Vertragspartner beim
Weiterverkauf des Produktes auf einen bestimmten Kaufpreis festlegen.
§ 14 GWB verbietet diese Art der
Preisbindung.
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