logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Preisabsprache
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.wettbewerb)
(engl. price fixing )
    

Von Preisabsprachen spricht man, wenn sich mehrere Unternehmer bei der Preisgestaltung absprechen, sich z.B. auf einen einheitlichen Preis verständigen und damit den freien Wettbewerb verhindern.

Beispiel: Die Mineralölkonzerne C, D und E verabreden Super-Benzin zu einem Mindestpreis von 1,70 zu verkaufen.

Preisabsprachen sind gemäß § 14 GWB verboten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: price fixing