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präventive Telefonüberwachung
(it.angriff)
    

Von präventiver Telefonüberwachung spricht man, wenn eine Überwachung nicht erst angeordnet wird, wenn jemand verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, sondern schonn dann, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass jemand "Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen" wird. D.h. die Überwachung dient nicht der Strafverfolgung sondern der Gefahrenabwehr.

Entsprechende Reglungen im niedersächsichen Sicherheitsgesetz wurdem vom Bundesverfassunsgericht mit Urteil vom 27.7.2005 für verfassungwidrig erklärt (Az. 1 BvR 668/04).

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