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Polizeigesetz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Polizeigesetz wird ein Gesetz bezeichnet, in dem auf Länderebene das Recht zur Gefahrenabwehr (= Polizei- und Ordnungsrecht) geregelt ist.

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Auf diesen Artikel verweisen: öffentliche-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) * doppelfunktionale Maßnahmen, Polizei- und Ordnungsrecht * Datei existiert nicht!