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Mit poena extraordinaria (lat. außergewöhnliche Strafe) bezeichnete man im gemeinen Strafrecht die Strafe, die bei nicht erwiesener Täterschaft verhängt wurde, wenn das Gericht trotzdem von der Schuld des Angeklagten überzeugt war. Die poena extraordinaria war eine Folge der strengen Beweisregeln, nach denen nur verurteilt werden konnte, wer geständig war oder wer durch zwei Tatzeugen belastet wurde.
Im modernen Strafrecht ist die poena extraordinaria überholt, da der Richter hier über das Ergebnis der Beweisaufnahme nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheidet. Er ist dabei an keine starren Beweisregeln gebunden.
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