Mit Pfändung wird die staatliche Beschlagnahme einer beweglichen Sache, einer Forderung oder eines anderen Vermögensrechts zur Befriedigung eines Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung bezeichnet.
Für Voraussetzungen und Details siehe unter Zwangsvollstreckung wegen Forderungen in bewegliche Sachen und Zwangsvollstreckung wegen Forderungen in Rechte.
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