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Peregrinen
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Peregrinen wurden die im römischen Reich lebenden Menschen bezeichnet, die keine römischen Bürger waren. Für diese galt ein eigenes Recht und viele Instutionen des römsichen Rechts waren Ihnen nicht zugänglich, wie z.B. die Bürgschaft in Form der sponsio.

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Auf diesen Artikel verweisen: Cives Romani/römischer Bürger