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Parkplatz/Parkstreifen/Parkbucht/Parklücke
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.verkehr)
    

Als Parkplatz wird eine für das Parken von einem Kfz vorgesehene Fläche bzw. eine größere Fläche mit mehreren Flächen für das Parken von PKW bezeichnet.

Als Parkstreifen wird eine zwischen Straße und Fußgängerweg liegende, für das Parken von Kfz vorgesehene Fläche bezeichnet. Der Parkstreifen kann in Parkbuchten unterteilt sein.

Mit Parkbucht wird ein einzelner direkt an einer Straße gelegener Parkplatz bezeichnet.

Als Parklücke wird ein einzelner freier Parkplatz oder eine freie Parkbucht bezeichnet.

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