Freiwillige Übereinkunft zwischen Regierung und Opposition eines
Parlaments
zufällige und vorübergehende Verschiebungen in den Mehrheitsverhältnissen
(z.B. durch Urlaub oder Krankheit von Abgeordneten) nicht auszunutzen.
In der 15. Wahlperiode des Bundestages konnten sich die Regierung (SPD
und Grüne) nicht mit der Opposition nicht auf ein entsprechendes Abkommen
verständigen.
Werbung:
|