§ 1 Gegenstand der Pacht
Bezeichnung der Grundstücke mit Gemeinde/Wirtschaftsart und Lage, örtliche Bezeichung und Größe und Bemerkungen über Bestellung, Obstbaumbestand Dienstbarkeiten usw.
Regelung über die Mitverpachtung oder Nichtmitverpachtung über die Gewinnung von Bodenbestandteilen (z.B. Kalk, Gips, Ton, Lehm, Sand, Mergel, Kies, Torf u.ä.).
Regelung über die Ausübung von Rechten di emit dem Eigentum verbunden sind aber nicht im Grundbuch vermerkt sind
§ 2 Pachtdauer
§ 3 Pachtpreis
Regelung über Höhe, Leistungsort, Fälligkeit, Aufrechenbarkeit.
§ 4 Obstbäume
Soweit vorhanden Regelung über das Nuztungsrecht an und die Pflege von Obstbäumen auf dem Grundstück. Regelungen über einen Mehr- oder Minderbestand am Ende der Pachtzeit.
§ 5 Gewährleistung
Regelungen über Ansprüche bei Abweichung der vereinbarten Grundstücksgröße von der tatsächlichen (z.B. das Abweichungen von 5 % unerheblich sind).
§ 6 Wildschaden
Regelung von Wildschaden, z.B. durch Verweis auf die geltenden jagdrechtlichen Bestimmungen
Regelung für Grundstücke die Teil eines Eigenjagdbezirkes sind.
§ 7 Abgaben
Regelung darüber, wer die öffentlichen Abgaben und Lasten (idR der Verpächter) und die Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (idR der Pächter) trägt.
§ 8 Unterhaltung
Regelung darüber wer die Kosten der laufenden Unterhaltung und gewöhnlichen Ausbesserungen der Pachtsache trägt (regelmäßig der Pächter)
§ 9 Verbesserungen
Regelung über das Recht zur Vornahme von Verbesserungen (z.B. durch Kultivierung von Ödland, Anlage von Dränagen). Abhängigkeit von schriftlicher Anzeige und Genehmigung.
Regelung über den Ersatz von Aufwendungen für Verbesserungen am Pachtende, wenn Wersteigerung des Grundstücks vorliegt.
§ 10 Unterverpachtung
Regelung über die Voraussetzungen für die Unterpacht.
§ 11 außerordentliche Kündigung
Regelungen unter welchen Voraussetzungen die außerordentliche Kündigung des Pachtverhältnisses in Frage kommt.
§ 12 Tod des Pächter
Regelungen über die Folgen eines Todes des Pächters (z.B. Sonderkündigungsrecht).
§ 13 Verjährung nach Pachtende
Regelungen wann die nach Pachtende bestehenden Ansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterung und Ersatz von Aufwendugnen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen verjähren.
§ 14 Kosten
Regelung darüber wer die Kosten des Vertrages trägt (z.B. hälftige Kostentragung).
§ 15 salvatorische Klausel