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Ostverträge
(recht.geschichte.20 und recht.voelker.vertrag)
    

Mit Ostverträge werden die 1970 unter der Regierung von Bundeskanzler Brandt mit Russland und Polen geschlossenen Verträge bezeichnet.

Im Vertrag zwischen der BRD und Russland (Moskauer-Vertrag) wurde u.a. ein Gewaltverzicht, die Achtung der territorialen Integrität und ein Verzicht auf Gebietsansprüche vereinbart.

Im Vertrag zwischen der BRD und Polen (Warschauer-Vertrag) wurde die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens anerkannt und ein Gewaltverzicht vereinbart.

Die Bundesrepublik versuchte die Ratifizierung der Ostverträge vom Zustandekommen des Viermächteabkommen abhängig zu machen, was aber von Moskau verhindert wurde (siehe unter Viermächteabkommen). In Kraft traten die Ostverträge gemeinsam mit dem Viermächteabkommen am 3.6.1972.

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Auf diesen Artikel verweisen: Feindstaatklauseln * Bahr-Papier * Viermächte-Abkommen/Quadripartite-Agreement/Vierseitiges Abkommen