Mit Orlando-Kündigung bezeichnet man die Kündigung eines nicht ordentlich kündbaren Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wählte der Urheber des Begriffs Bröhl (in Festschrift für Schaub) in Anlehnung
an die Romanfigur Orlando von Virginia Woolf.
Notwendig ist diese Konstruktion für die Fälle, in denen Arbeitnehmer aufgrund eines
Tarifvertrages oder einzelvertraglicher Vereinbarungen
nicht mehr ordentlich gekündigt werden
können, die Kündigung aber durch eine Betriebsstillegung notwendig wird.
Die h.M. greift für diese Fälle zur außerordentlichen Kündigung, setzt aber die Anforderungen an den wichtigen Grund herab und sieht die Einräumung einer Auslauffrist vor (siehe Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht,
§ 22 III 2 f).
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