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Organbesitz
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Von Organzbesitz spricht man, wenn die Organe einer juristischen Person Besitz für die juristische Person ausüben. Der Besitz wird der juristischen Person zugerechnet (BGHZ 57, 166, 167). Gleiches gilt für den Besitz bei OHG und KG. Bei der GbR haben die Gesellschafter dagegen Mitbesitz.

Der Betriebsrat hat mangels Rechtsfähigkeit, keinen Besitz an den ihm überlassenen Sachen.

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