Mit Opt-Out bzw. Opt-In werden die zwei Möglichkeiten bezeichnet, mit
denen von Nutzern ein Einverständnis, z.b. für die Versendung von Werbung an
ihre Adresse, eingeholt werden kann.
Bei Opt-In muss der Nutzer sein Einverständnis, z.B. durch das Setzen
eines Kreuzes explizit erklären. Tut er nichts ist es verweigert.
Bei Opt-Out muss der Nutzer sein Nichteinverständnis explizit erklären.
Tut er es nicht geht der Werbende von seinem Einverständnis aus und schickt
ihm z.B. Werbung.
Welche der Varianten für ein rechtskräftiges Einverständnis ausreicht
hängt vom Einzelfall ab.
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