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Offshore Gesellschaft
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Es gibt Länder oder überseeische Gebiete von Ländern, wie z.B. Cayman Islands (Steuerfreiheit für alle Unternehmen), Panama, Liechtenstein usw., die besondere Steuerbedingungen, bzw. Steuerfreiheit für dort ansässige Gesellschaften anbieten. Dabei genügt es, dass das Unternehmen seinen Sitz dort hat, in welchem Land es seine geschäftlichen Aktivitäten entfaltet spielt keine Rolle. In der Regel ist die Gründung dieser Gesellschaften über im Land ansässige Anwälte für jedermann ohne persönlichen Anwesenheit oder ähnliches möglich.

Dies ist insbesondere interessant für ein Unternehmen, dass seine Aktivitäten in einem Land hat das Steuern erhebt, diese Steuern aber vermeiden möchte. Da viele Länder, wie z.B. Deutschland, aber zu einem bestimmte Anforderungen stellen um einen ausländischen Sitz einer Firma steuerrechtlich zu akzeptieren und zum andern auch die von den deutschen Niederlassungen erwirtschafteten Gewinne versteuern, genügt es nicht seinen Sitz formal in ein "Steuerparadies" zu verlegen.

Beispiel: A, der Deutscher ist, importiert mit seinem Unternehmen der A-AG Elektronik aus Taiwan nach Deutschland. Er macht damit jährlich einen Umsatz von 10.000.000,- und einen Gewinn von 7.500.000,-. Die 7.5 Millionen muss das Unternehmen in Deutschland versteuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) und A seine Entnahmen ebenfalls (Einkommenssteuer).

A der dies vermeiden will, verlegt seinen Wohnsitz undaher auf die Cayman Islands. Das Unternehmen firmiert weiter in Deutschland als A AG. A gründet noch ein weiteres Unternehmen auf den Cayman Islands, die B-Ltd. Diese kauft Computer von 2.500.000,- Millionen in Taiwan ein und verkauft diese für 9.500.000,- an die deutsche der A AG. Diese wiederum verkauft sie an Endkunden und macht bei einem Umsatz von 10.000.000,- einen Gewinn 500.000,-. Diese 500.000,- werden von derA AG in Deutschland versteuert (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag). Die 7.000.000,- Gewinn denn die B-Ltd macht werden auf den Caymann entsprechend den dortigen Gesetzen nicht versteuert. Ebenso die Entnahmen die A dort tätigt.

Glaubt man der Werbung, liegt der Vorteil dieser Gesellschaften neben den steuerlichen Vorzügen, in der Anonymität.

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Auf diesen Artikel verweisen: Cross Border Leasing (CBL)