logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
obsolet
(recht.allgemein.latein)
    

Von obsolet (lat.) spricht man, wenn etwas überflüssig oder überholt ist.

Beispiel: Mit dem Übergang vom Schuldprinzip zum Zerüttungsprinzip im Scheidungsrecht im Jahr 1977 wurde die Schuldfrage bei der Scheidung obsolet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise