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Nutzung von Internet und Intranet durch Betriebsrat
(it.recht)
    

Gemäß der Entscheidung des BAG vom 3. September 2003 hat ein Betriebsrat gemäß § 40 Abs.2 BetrVG Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Internetzugangs, damit er sich schnell über aktuelle Fragen des Arbeitsrechts informieren kann.

Weiterhin besteht ein Anspruch auf zustimmungsfreie Veröffentlichung von eigenen Artikeln des Betriebsrats auf den Seiten des Betriebsrats im Intranet des Unternehmens.

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Auf diesen Artikel verweisen: Betriebsrat