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Die Justiz hat sich im Nationalsozialismus als nicht widerstandsfähig erwiesen. Große Teile waren den Nationalsozialisten mehr oder weniger behilflich bei der Legitimation ihrer Verbrechen. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde diese Beteiligung nur unzureichend aufgearbeitet und viele Juristen konnten bald wieder weitermachen, wie z.B. Karl Larenz).
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