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Notdienst
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Inhalt
             1. Arbeitskampfrecht

1. Arbeitskampfrecht

Während eines Streiks sichert der Notdienst das Minimum an notwendigen Arbeiten. Z.B. Wartung der Hochöfen in der Metallindustrie die nicht ohne weiteres abgeschaltet werden können.

Die Gewerkschaft ist zur Erbringung dieser Leistung verpflichtet (BAGE 75, 186-196 mwN). Daher kann sich der Arbeitgeber, wenn er der Gewerkschaft in einer Notdienstvereinbarung zusagt keine anderen Arbeitnehmer an ihren Arbeitplatz zu lassen, gegenüber arbeitswilligen Arbeitnehmern nicht auf eine Unmöglichkeit aufgrund dieser Notdienstvereinbarung berufen (BAGE 75, 186-196). Von dieser Ansicht weicht das BAG allerdings in BAGE 76, 196 - 204 ab und hält eine entsprechende Vereinbarung für zulässig (Zwischen beiden Entscheidungen liegt ein Wechsel bei zwei der drei Berufsrichter im entscheidenden Senat).

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Auf diesen Artikel verweisen: Streikgasse