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Norddeutscher Bund
(recht.geschichte.19)
    

Mit Norddeutscher Bund wird das 1866 nach Ende des deutschen Krieges und Auflösung des Deutschen Bundes von Preußen geschaffene Bündnis bezeichnet. Die dem Bund 1867 gegebene Verfassung wurde 1871 zur Grundlage der Verfassung des Deutschen Reiches.

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Auf diesen Artikel verweisen: Deutscher Bund (1815 - 1866) * Deutscher Krieg (1866)