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Niedriglohn
(recht.)
    

Von einem Niedriglohn spricht man, wenn die Entlohnung eines Arbeitnehmers weniger als 2/3 des Durchschnittslohns betrug. Für 2010 bedeutet dies Löhne ab 9,5 abwärts im Westen und ab 6,87 abwärts im Osten Deutschlands.

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