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Verlangen die Nutzung einer im gemeinsamen Eigentum stehenden Immobilie neu zu regeln, z.B. nach Auszug eines Miteigentümers. Das Verlangen kann dahin gehen, dass der nicht mehr nutztende Miteigentümer von dem anderen Miteigentümer die Alleinnutzung gegen Entschädigung verlangt. Es wird vertreten, dass der verbleibende Miteigentümer vor eine Wahl gestellt werden muss (Auszug/Mitnutzung oder Entschädigung), das ist aber nicht h.M.
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