logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Neue Beweglichkeit
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.kampf)
    

Stark betrieblich getragene und organisierte Aktionen, inbesondere Warn- und Demonstrationsstreiks nach Ablauf der Friedenpflicht, aber noch während der Zeit der Verhandlungen. Die Aktionen wurden/werden - meist zeitlich hintereinader gestafelt - fast im ganzen Bundesgebiet durchgeführt. Möglich wurde dies durch die Entscheidung des BAG zum Warnstreik.

Hintergrund: Seit der Wirtschaftskrise 1974 fordern die Gewerkschaften nicht nur quantitativ Lohnerhöhungen sondern erheben auch qualitative Ansprüche (Schutz vor Abgruppierungen und Dequalifikationen, Besetzungsregeln)(Däubler, Rn. 315). Da dies stärker in die Investitions und Personalpolitik der Unternehmen eingreift, wurde der Widerstand der Arbeitgeber und damit der Arbeitskampf härter. Die Erfahrungen aus den "harten" Arbeitskämpfen in der Metallindustrie 1973 und 1978 Flächenaussperrungen durch AG) sowie in der Druckindustrie 1978 zwangen die Gewerkschaften neue Streikformen zu entwickeln. Zum ersten mal von der HBV 1979 eingesetzt. Im großen Maßstab von der IGM 1981, 1982, 1983 eingesetzt.

Verschiebt die neue Beweglichkeit die Parität?
Däubler zufolge (Rn. 352) hatten die Arbeitgeber schon in der Tarifrunde 1982 ihre Verhandlungs- und Kampftaktik geändert, so daß es nach seiner Ansicht zu keinen Paritätsproblemen kommt. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise