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Mit Nettozahler werden in mitgliedsfinanzierten Haushalten die Mitglieder bezeichnet, die mehr in den Haushalt einzahlen als sie ausgezahlt bekommen.
Beispiel: Deutschland zahlt in den Haushalt der EU mehr ein, als an Subventionen nach Deutschland zurückfließen.
Auch im Rahmen des Länderfinanzausgleich werden die Geberländer als Nettozahler bezeichnet.
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