Mit "nemo testis in propria causa" (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass niemand in eigener Sache Zeuge sein kann.
Im Zivilprozess ist dieser Grundsatz durch die Möglichkeit der Parteivernehmung (§ 447 ZPO) nur noch eingeschränkt gültig. Im Strafprozess hat er noch volle Gültigkeit.
Werbung:
|