Von einem negatorischen Anspruch spricht man bei einem Anspruch der auf etwas "Negatives" d.h. auf eine Unterlassung bzw. Beseitigung, z.B. einer Störung, gerichtet ist. Für weiteres siehe unter Unterlassungsanspruch.
Demgegenüber wird ein auf Herausgabe gerichteter Anspruch als vindikatorischer Anspruch bezeichnet (Vgl. mit Vindikation.
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