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Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit NPD wird eine der Parteien am nationalistischen Rand des Meinungs­spektrums bezeichnet.

Die NPD ist nach eigenen Aussagen eine Partei "die gegen verstaubte Ideologien vergangener Jahrhunderte, gegen Aufklärungsutopien und gegen multiethnische Exzesse, denen derzeitig das deutsche Volk ausgesetzt" sei steht.

Die Verfassungswidrigkeit der NPD ist seit langem umstritten. Das BVerfG Gericht hat am 18.3.2003 das NPD-Verbotsverfahren eingestellt, da es die Beobachtung der NPD durch V-Leute, "die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens" in der Regel für unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren hielt.

Wie die NPD sich zur Verfassung der Bundesrepublik verhält beschreibt der Vorsitzende Udo Voigt so (Auszüge aus den Antworten die er am 24.9.2004 in einem Interview mit der Jungen Freiheit gegeben hat, Quelle: http://www.jf-archiv.de/archiv04/404yy08.htm):

"Voigt: Es ist unser Ziel, die BRD ebenso abzuwickeln, wie das Volk vor fünfzehn Jahren die DDR abgewickelt hat. Dies geht offensichtlich auch über die Wahlurne."

"Voigt: Nach 1945 sind in Deutschland zwei Vasallenstaaten entstanden, die DDR in Mitteldeutschland und die BRD im Westen. Erst wenn beide Vasallenstaaten verschwunden sind, können die Deutschen sich in Selbstbestimmung einen eigenen Staat schaffen, in dem sie frei leben können."

"Voigt: Nein, im Grunde ist diese Beobachtung der NPD aus Sicht der Vasallenstaaten nachvollziehbar. Jedoch nur unter der Voraussetzung der Wahrung der eigenen ethischen und rechtlichen Grundsätze. Das aber ist nicht der Fall. Tatsächlich wird das Grundgesetz mit grundgesetzwidrigen Mitteln 'verteidigt'. Das ist ein Skandal."

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