Die namentliche Abstimmung ist ein besonderes Verfahren zur Ermittlung
der Mehrheitsverhältnisse in einem Parlament.
Z.B. wird auf Antrag einer Fraktion oder von
5 % der anwesenden Mitglieder des Bundestages abweichend vom normalen Verfahren gemäß § 52 GOBT namentlich
abgestimmt. Die namentliche Abstimmung wird mittels Abstimmungskarten
durchgeführt auf denen der Name des Abgeordneten steht, und er sein
Stimmverhalten(Ja/Nein/Enthaltung) markieren muß. Diese werden dann
eingesammelt und ausgezählt.
Ausnahmen von der Zulässigkeit der namentlichen Abstimmungen regelt § 53
GOBT .
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