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Das Vermögen des Erblassers, der Nachlass, unterfällt verschiedenen Erbrechtsstatuten. Es kann dann zu verschiedenen Erbfolgen für die einzelnen Nachlassteile kommen.
Beispiel: Der Erblasser hat Vermögen in Deutschland, das nach deutschem Ebrecht und Vermögen im Ausland, dass nach dem Erbrecht dieses Landes ererbt wird.
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