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Moral
(recht.allgemein)
    

Mit Moral bezeichnet man die neben den Gesetzen geltenden gesellschaftlichen Vorstellungen von Sitte und Anstand. Diese wirken grundsätzlich nur vermittels gesellschaftlichem Druck können aber über Generalklauseln auch gesetzliche Wirkung entfalten.

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Auf diesen Artikel verweisen: Tugenden