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Monopol/Monopolstellung
(recht.allgemein)
    

Mit Monopol (griech.) bezeichnet man die Stellung eines Unternehmens, das auf einem Markt keine Konkurrenten hat. In der Regel sind Monopole staatlich garantiert (z.B. das frühere Zündholzmonopol). Der Fall Microsoft zeigt aber, dass auch im freien Spiel der Kräfte Quasimonopole mit einer Beherrschung von über 90 % des Marktes entstehen können.

Für Monopolunternehmen könnten unter Umständen Sonderregelungen gelten. Siehe z.B. unter Kontrahierungszwang.

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