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"Modus procedendi" ist die lateinische Phrase für den Begriff "Vorgehensweise".
Beispiel: Haben die Tarifvertragsparteien für diesen Fall ein die Regelungslücke schließendes Verfahren verabredet, so bestimmt sich die Zuordnung von Betriebsteilen nach diesem tarifautonomen modus procedendi. Andernfalls ist auf die gesetzliche Grundlage des § 4 BetrVG zurückzugreifen. (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08).
Die Phrase wird aber auch im Sinne von "Verfahrensordnung" verwendet.
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