Domain anhand derer in mehreren Instanzen über die Wettbewerbswidrigkeit von
Gattungsbegriffen gestritten wurde.
In 1. Instanz entschied das LG Hamburg am 21.1.1998 für einen
Wettbewerbsverstoß durch die Registrierung von "mitwohnzentrale.de" (Az. 315
O 531/97).
In 2. Instanz bestätigte das OLG Hamburg 13.7.1999 die Entscheidung des
LG (Az. 315 O 531/97).
In 3. Instanz wurde das Urteil des OLG vom BGH am 17.5.2001 aufgehoben und
zurückverwiesen (Az. I ZR 216/99).
In erneuter Verhandlung in der 2. Instanz hat das OLG Hamburg jetzt
keinen Wettbewerbsverstoß mehr gesehen.
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