logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Mittelbehörde
(recht.oeffentlich.staat.verwaltung.at)
    

Als Mittelbehörden werden im Verwaltungsaufbau Behörden der sog. Mittelstufe bezeichnet, das heißt im dreistufigen Behördenaufbau die in der Mitte zwischen Unter- und Oberbehörden stehende Behörde.

Beispiel: Auf Landesebene sind die Regierungspräsidien und Bezirksregierungen Mittelbehörden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bezirksregierung * Regierungsbezirk