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Von unmittelbarer Staatsverwaltung spricht man, wenn die Verwaltungsorganisation durch den zuständigen Staat (d.h. Bund oder Länder) eingerichtet und unterhalten wird. Dabei unterscheidet man zwischen
- oberster Behörde (z.B. oberste Bundesbehörde: Bundesregierung, Ministerien, Bundesrechnungshof)
- Oberbehörde (z.B. Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundeskartellamt, Umweltbundesamt, Bundesnetzagentur)
- Mittelbehörde (z.B. Bundesmittelbehörde: Wasser- und Schifffahrtsdirektionen)
- Unterbehörde (z.B. Bundesunterbehörde: Wasser- und Schifffahrtsämter)
Von mittelbarer Staatsverwaltung spricht man, wenn Verwaltungsaufgaben durch rechtlich verselbständige Verwaltungsträger durchgeführt werden. Z.B. durch Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Beliehene.
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