logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
misthosis/misthos
(recht.geschichte)
    

Mit misthosis wird im griechischen Recht ein Vertrag über Miete, Pacht, Dienst- oder Werkleistung bezeichnet. Auch das römische Recht kannte eine entsprechende Vertragsart.

Mit misthos wird das Entgelt für eine zeitlich begrenzte Überlassung/Leistung bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise