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Ministerium für Staatssicherheit
(recht.geschichte)
    

Das Ministerium für Staatssicherheit hatte in der früheren DDR die eines Inlands- und Auslandsgeheimdienstes. In seiner Funktion als Inlandsgeheimdienst überwachte die Staatssicherheit vor allem regimekritische Bürger. Zur Durchführung dieser Aufgabe bediente sie sich u.a. sog. Inoffizieller Mitarbeiter, d.h. Bürgern die heimlich ihre Mitbürger überwachten und Erkenntnisse an die Staatssicherheit weitergaben.

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Auf diesen Artikel verweisen: Stasi/Staatssicherheit * Zitierverbot