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Minderanmeldung
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung.versteigerung)
    

Von einer Minderameldung spricht man im Zwangsvollstreckungsrecht, wenn ein Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung bei der Anmeldung auf die eingetragenen Grundschuldzinsen verzichtet.

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